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Grünes Licht von der Europäischen Kommission für die von Deutschland vorgelegte Förderrichtlinie für die Modernisierung von Binnenschiffen

Die Europäische Kommission hat heute grünes Licht für die von Deutschland vorgelegte Förderrichtlinie für die Modernisierung von Binnenschiffen gegeben.

Damit kann die neue Richtlinie zum 1. Juli in Kraft treten. Nach positiven Signalen im Vorfeld hatte das Bundesverkehrsministerium dem Vernehmen nach alle dafür notwendigen Schritte vorbereitet.

"Das sind gute Nachrichten für die Binnenschifffahrt: Mit Hilfe der neuen Förderrichtlinie modernisieren wir die deutschen Binnenschiffe nachhaltig", sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Aus seinem Haus stammt die gemeinsam mit den Branchenverbänden erarbeitete neue Motorenförderung, die deutlich höhere Zuschüsse des Bundes für den Einbau umweltfreundlicher Motoren oder anderer technischer Ausrüstungskomponenten vorsieht.

Nach Angaben von Scheuer stehen insgesamt 95 Mio. € zur Verfügung, um die Binnenschifffahrt "attraktiver, effektiver und wettbewerbsfähiger" zu machen. In diesem Jahr sind es 30 Mio. €. "Mein Appell an die Unternehmen: Nutzen Sie diese Chance", so Scheuer.

Bislang wurden nur die Mehrkosten beim Einbau umweltfreundlicher Antriebssysteme oder bei deren Nachrüstung mit 40 % bis maximal 60 % gefördert, die zur Erfüllung der geforderten Kriterien nötig wurden. Die effektive Quote lag dadurch real bei höchstens 15 % der Investitionskosten. Künftig steigt der Betrag auf mindestens 60 % steigen. Heißt: Investiert ein Schiffseigner 350.000 € in einen neuen Motor, übernimmt der Bund davon 210.000 €. Bei Klein- und mittleren Unternehmen sind es sogar bis zu 80 %, maximal also 280.000 €.

Umweltschonende Technologien

Förderfähig wären künftig alle Maßnahmen, die die Antriebseffizienz und die Umweltbilanz verbessern. So muss bei Motoren < 130 kW der Ausstoß von Stickoxiden (NOx) um mindestens 30 % und der von Feinstaub (PE) um mindestens 40 % gesenkt werden. Der volle Fördersatz von 90 % gilt, unabhängig von der Unternehmensgröße, bei voll-elektrischen Antrieben, dem Einsatz alternativer Kraftstoffe, beim Einbau von Brennstoffzellen, der Nachrüstung mit Emissionsminderungssystemen oder beim Umbau von Heck oder Vorschiff für eine bessere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser.

Zusätzlich sind auch digitale Systeme förderfähig, die beispielsweise vor Kollisionen bei der Brückenanfahrt warnen aber auch Schleusen-Management-Systeme, wenn sie die Sicherheit verbessern und zu weniger Schadstoff- und Treib­hausgasemissionen beitragen, heißt es.

Die finanzielle Ausgestaltung der aktuellen Förderrichtlinie ist bereits für die kommenden Jahre im Bundeshaushalt gesichert. Mit der Entscheidung der EU ist nun auch die rechtliche Grundlage geschaffen worden. Die neue Förderrichtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2023.

Am 5. Juli wird die Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) den ersten Förderaufruf veröffentlichen.

Weiterführende Informationen: www.bmvi.de