Der zweite Förderaufruf wurde am 18. September 2019 veröffentlicht. Die Bedingungen wurden im Vergleich zum ersten Aufruf deutlich verändert, so ist die umstrittene 50 % Regelung in europäischen Gewässern auf 20 % gesenkt worden und die Zuschüsse wurden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gestaltet. Es erfolgte ferner eine Begrenzung auf 7 Mio. Euro pro Schiff. Wir werden zeitnah eine Informationsveranstaltung zur Förderrichtlinie in Hamburg organisieren.
Mit diesem Aufruf konnten wesentliche Schwachstellen des ersten Verfahrens behoben werden.