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Zweiter Förderaufruf für LNG-Antriebe bei Seeschiffen gestartet: Antragseinreichung bis 18.12.2019 möglich

Der zweite Förderaufruf wurde am 18. September 2019 veröffentlicht.  Die Bedingungen wurden im Vergleich zum ersten Aufruf deutlich verändert, so ist die umstrittene 50 % Regelung in europäischen Gewässern auf 20 % gesenkt worden und die Zuschüsse wurden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gestaltet. Es erfolgte ferner eine Begrenzung auf 7 Mio. Euro pro Schiff. Wir werden zeitnah eine Informationsveranstaltung zur Förderrichtlinie in Hamburg organisieren.

Mit diesem Aufruf konnten wesentliche Schwachstellen des ersten Verfahrens behoben werden.

20190918_Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung vom 18.09.2019 gemäß Nr.8 der Richtlinie über Zuwendung für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff (LNG-FörderRL) des BMVI vom 17.08.2017

20170817_Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff vom 17.08.2017